04.04.2011 // Weniger Müll im LK Bautzen unerwünscht

[veröffentlicht:] 04-04-2011
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Angst vor noch höheren Müllgebühren

Abfall zu vermeiden und unvermeidbaren Abfall zu verwerten, ist Anliegen des BUND und weiterer Naturschutzverbände. Nicht so in der Sicht des Landkreises Bautzen.

„Hier geht die Sorge vor einem Anstieg der Müllgebühren um“, weil die Bürger zu wenig Abfall produzieren. Für entsprechende Abfallvermeidung wird dem Bürger im Landkreis Bautzen mit Gebührenerhöhung gedroht. Ursächlich hierfür ist ein Vertrag, der dem Wirtschaftsunternehmen TA Lauta die Lieferung von Mindestmüllmengen durch den Abfallverband Ravon zusagt. Werden diese Mindestmengen der TA Lauta nicht zugeliefert, muss Ravon die vertraglich vereinbarte, aber nicht gelieferte Menge dennoch „als entsorgt“ bezahlen.

Ein Vertrag, durch den die „öffentliche Hand“ zulasten des Steuer- und/oder Gebührenzahlers den Konzern Vattenfall zu sponsern hat. Was im Vertrag steht und / oder hinsichtlich des Vertrages verhandelt wird, ist geheim und hat den Bürger nicht zu interessieren Der Bürger muss zahlen. Damit ist seine demokratische Beteiligung erledigt. Muss der Bürger tatsächlich zahlen und ist das rechtens?
Nach dem Sächsischen Kommunalabgabegesetz kann der Landkreis für die Benutzung seiner öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben, wobei die Gebühren nach dem Ausmaß der Benutzung / den durch die Benutzung verursachten Kosten zu bemessen sind. Welche Leistung erbringt die öffentliche Einrichtung für den Bürger, wenn er keinen Abfall zu entsorgen hat? Was kostet im Landkreis keine Leistung? Eine irre Frage, die das Gesetz eindeutig beantwortet: Nichts!

Der Leiter des Abfallwirtschaftsamtes scheint das Problem erkannt zu haben. Er erklärte, dass keine Zahlungen der Ravon wegen nicht vollständig erfüllter Verträge auf die Gebühren umgelegt worden seien. Allerdings gäbe es auch gar keine derartigen Zahlungen der Ravon an die TA Lauta . Letzteres stimmt nicht, wie ich bei Einsichtnahme in Unterlagen feststellte (siehe meine Berichte an den BUND, Regionalgruppe Westlausitz „gesunde zukunft westlausitz.de“). Da es nach Aussage des Amtsleiters auch keine Zuschüsse der Gesellschafter der Ravon zur Deckung dieser nicht unerheblichen Kosten gegeben hat, stellte sich die Frage , woraus dann die Deckung dieser Kosten erfolgte. Diese Frage wurde gestellt, aber nicht beantwortet. Eine Einsichtnahme in die Kostenkalkulation der Ravon ist nicht möglich, da die öffentlich-rechtliche Einrichtung sie vor den Bürgern geheim zu halten hat. Damit stellt sich die Frage der Transparenz des Handelns unserer gewählten Vertreter. Um es vorweg zu nehmen: es gibt sie nicht und soll es nach dem Willen des Landrates auch nicht geben.

Bei meiner Einsichtnahme in die „Kostenkalkulation“ der Müllgebühren wurde mir ein Kurzgutachten vorgelegt. Anlagen zum Kurzgutachten und die der Kalkulation zugrunde liegenden Verträge waren wegen angeblichen Geheimnisschutzes nicht einsehbar. Angebliche Belange von Betrieben müssten geschützt werden. Um welche Belange es sich dabei handelt, ist nicht zu erfahren. Und welchen Schutz genießen die Bürger, die die Rechnung zu bezahlen haben? Wer ermächtigt die Behörden , Verträge zulasten der Bürger abzuschließen, die vor dem Bürger geheim zu halten sind ?

Transparenz sei „durch öffentliche Ausschreibung“ gewährleistet, so Landrat Harig. Geht es dümmlicher? Eine Ausschreibung ist kein Vertrag. Eine Ausschreibung richtet sich auch nicht an den Bürger, so dass er diesbezügliche Kenntnis nicht erhält. Was ist eine Demokratie wert, die den Bürger von der Kenntnis ihn betreffender wirtschaftlicher Vorgänge ausspart? Wird der Herr Landrat auch weiterhin geheim verhandeln? Werden auch zukünftige Vertrage zulasten der Bürger mit der Maßgabe abgeschlossen, dass der Bürger ihren Inhalt nicht erfahren darf?

Zuletzt geändert am: 04-04-2011 um 17:28

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