§ 3 Gemeinnützigkeit
Die Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V. - RG Westlausitz dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine natürliche oder juristische Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft und Beitrag
Mitglieder in der Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V. - RG Westlausitz sind alle natürlichen und juristischen Personen, die Mitglieder des Bundesverbandes des BUND e. V. sind und ihren Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen, Region Westlausitz haben oder durch Einzelantrag der Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V. - RG Westlausitz zugeordnet wurden.
Der Antrag auf Aufnahme als Mitglied wird schriftlich an den BUND Sachsen e. V. gestellt und gilt zugleich als Aufnahmeantrag in den Bundesverband des BUND e. V. und die Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V. - RG Westlausitz. Über den Antrag entscheidet der Landesvorstand nach Stellungnahme der zuständigen Regional- oder Interessengruppe. Wird einem Aufnahmeantrag nicht widersprochen, gilt er nach Ablauf von sechs Wochen nach Empfang als angenommen.
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag, dessen Höhe durch die Bundesdelegiertenversammlung festgesetzt wird. In Ausnahmefällen kann durch den Bundesvorstand auf schriftlichen Antrag der Beitrag ermäßigt oder erlassen werden. Die Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V. - RG Westlausitz erhält einen vom BUND Landesverband e.V. festgesetzten Anteil an den Mitgliedsbeiträgen jährlich nachträglich zur Finanzierung ihrer Arbeit.
Der Beitrag ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig und innerhalb des ersten Quartals zu entrichten. Bei Beitritten im Laufe des Kalenderjahres ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten.
Die Mitgliedschaft endet durch
- Austritt,
- Tod,
- Streichung oder
- Ausschluss.
Durch schriftliche Erklärung des Austrittes kann zum Ende des Jahres die Mitgliedschaft jederzeit beendet werden. Bezahlte Beiträge und Spenden bleiben Eigentum des BUND e. V. Mitglieder, die mit der Zahlung von zwei Jahresbeiträgen im Rückstand sind, werden aus der Mitgliederliste gestrichen. Der Landesvorstand kann Mitglieder, die sich verbandsschädigend verhalten oder gröblich gegen die Ziele des BUND Sachsen e. V. verstoßen, ausschließen. Den Betroffenen ist vorher Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Die Regional- oder Interessengruppe ist anzuhören. Wird ein Mitglied ausgeschlossen, verliert es zugleich die Bundes- wie die Landesverbandsmitgliedschaft.
Wird ein Mitglied des BUND e. V. als Zivildienstleistender im Verband eingesetzt, so ruht für die Dauer dieses Einsatzes die Mitgliedschaft.
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