(zur Ablehnung des Bürgerbegehrens „Gesunde
Zukunft – keine Müllverbrennung bei Müllermilch“ durch den Gemeinderat Wachau)
29.02.2008 |
Pressemitteilung
der Offenen Bürgerliste Wachau |
18.02.2008 |
OFFENER
BRIEF AN FRAU LANDRÄTIN PETRA KOCKERT (CDU) |
13.02.2008 |
Stellungnahme
der IG “Gesunde Zukunft” |
12.02.2008 |
Gutachterliche
Stellungnahme Rechtsanwalt Hermes vergleiche auch Urteil des VG Dresden
vom 19.12.2006, Az. 4K 1967/06) - hier
begann der Lauf der Frist erst mit der öffentlichen Bekanntmachung! – Bei
Berücksichtigung dieses Urteils, hat der Lauf der 2- Monatsfrist des
Bürgerbegehrens gegen den Bau des EBS-Kraftwerkes erst mit der öffentlichen
Bekanntmachung am 28.09.2007 begonnen. Da das Bürgerbegehren am 14.11.2007
eingereicht wurde, liegt eben keine Verfristung vor! |
04.02.2008/ 31.01.2008 |
Beschlussvorlage
der Gemeinde Wachau / Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde |