Gesundheitsgefährdungen durch Luftschadstoffe

 

Trotz aller gesetzlichen Regelungen und Vorsichtsmaßnahmen ist Müllverbrennung nach wie vor ein unkontrollierbarer Vorgang. Zahlreiche Experten weisen darauf hin, dass nach derzeitigem Erkenntnisstand als sicher gilt, dass Müllverbrennungsanlagen hochgiftige, krebserregende, die Immunabwehr schwächende und hormonwirksame Stoffe ausstoßen und damit wesentlich zur Gesundheitsgefährdung aller Bürger beitragen.

 

Die Abgase jeder Müllverbrennungsanlage enthalten Schwermetalle und Dioxine.*

(*langlebige organische Schadstoffe)

 

Auch die modernsten Abluftreinigungsanlagen können Giftstoffe nicht völlig zurückhalten!

 

 

Zur Beruhigung der Bevölkerung verweisen die Befürworter solcher Anlagen stets auf die Einhaltung der geltenden Grenzwerte und erwecken damit den Eindruck, dass diese Werte die Grenze für eine gesundheitliche Gefährdung darstellen. Das ist nachweislich falsch!

Die Grenzwerte für den Schadstoffausstoß orientieren sich an den jeweils für technisch realisierbar gehaltenen Leistungen für Abgasreinigungsanlagen. Ein Rückschluss auf eine gesundheitliche Unbedenklichkeit lässt sich daraus nicht ableiten !

 

Beispiel 1:

So lag der Grenzwert für Schwermetalle in den Abgasen von Müllverbrennungsanlagen 1974 noch bei 20 mg/m³, 1986 aber bereits bei 0,2 mg/m³. Wäre also die Gesundheitsgefährdung der Maßstab für die Grenzwerte, hätten die Menschen 1974 noch 100x mehr Schwermetalle vertragen müssen.

 

Beispiel 2:

1999 klagten mehrere Wismut- Gemeinden dagegen, dass im ehemaligen Wismutgebiet höhere Grenzwerte für Radioaktivität gelten als im übrigen Bundesgebiet.

Die Klage wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen mit der letztendlichen Begründung, dass nach dem Stand der Technik einfach nicht der Wert der restlichen Republik zu erreichen ist.

 

Das heißt, es besteht ein unkalkulierbares Gesundheitsrisiko !

 

 

Durch den Betrieb der Anlage ist gleichfalls eine Zunahme der Feinstaubbelastung zu erwarten. Mit heutigen technischen Möglichkeiten kann Feinstaub (ebenfalls krebserregend) unter einer bestimmten Größe nicht zurückgehalten werden!

 

Das Regierungspräsidium befürchtet in seiner Stellungnahme vom 18.05.2006, dass eine „erhebliche höhere Immissionsbelastung“ zu erwarten ist“. Die untere Immissionsbehörde befürchtet in ihrer Stellungnahme vom 24.05.2006 eine „Immissionszusatzbelastung“.

 

In den eingereichten Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes finden sich folgende Zitate:

„Die beabsichtigte Nutzung der Flächen des EBS-HKW birgt besonders für das Landschaftsbild und den Emissionsausstoß zusätzliche Belastungen.“

„Durch Emissionsausstoß sind Auswirkungen auf die lokalklimatische Situation zu erwarten.“

-> Welche Auswirkungen konkret darunter zu verstehen sind, wurde uns bisher durch die Sachsenmilch AG nicht verraten.

 

Nur ca. 20 % der durch die Verbrennung entstehender Stoffe sind bekannt.

- Wie lange wussten wir z.B. nicht, das Asbest krebserzeugend ist ???

- Wie viele Menschen sind deswegen gestorben ???

 

Wir befürchten die unkontrollierte Abfallverbrennung, aufgrund fehlender staatlicher Vorschriften für die Vor- oder Aussortierung des Mülls und der zu erwartenden Verknappung des Müllaufkommens.

 

Wer garantiert uns, dass später kein unsortierter Müll aus Ost- und Südeuropa bei uns verbrannt wird, der unsere Atemluft noch mehr vergiftet ???. Wer garantiert uns, dass keine Störfälle wie in Hannover – Lahe oder Weisweiler auftreten?

 

Alternativen für eine saubere Energieerzeugung, die ebenfalls Arbeitsplätze schaffen können, wurden nicht ausreichend geprüft, wie auch in der Stellungnahme der Stadt Radeberg vom 13.07.2006 festgestellt: „ Wir konnten im Entwurf des B-Planes nicht erkennen, dass Alternativen zur Vermeidung derartiger Schadstoffe geprüft wurden“.

 

 

 

Links zum Thema:

 

Was ist Feinstaub? - Wikipedia

 

Todesursache Feinstaub

 

Wie der Feinstaub die Gesundheit schädigt – Bericht der WHO

 

Umweltlexikon-online: Was sind Dioxine und Furane?

 

Was sind persistente organische Schadstoffe?

 

Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (1)

 

Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (2)

 

Müllverbrennung und Gesundheit – aktueller Forschungsstand über den Einfluss der Müllverbrennung auf die Gesundheit des Menschen - Langfassung

 

Quecksilberemissionen durch die Müllverbrennung

 

EU-Kommission - Mitteilung an der Rat, das EU Parlament und den EU Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Durchführung der Gemeinschaftsstrategie für Dioxine, Furane und polychlorierte Biphenyle (KOM (2001) 593)

 

EU-Kommission - Mitteilung an der Rat, und das EU Parlament zur thematischen Strategie der Luftreinhaltung