Bedenken der Gemeinde Lichtenberg

 

In ihrer Stellungnahme vom 02.08.2006 hat die Gemeinde Lichtenberg wie folgt zum geplanten Bauvorhaben Stellung genommen:

 

„Der Verzicht auf den Einsatz teurer fossiler Brennstoffe und die Verwendung von EBS zur Energiegewinnung ist prinzipiell zu begrüßen.

Die Gemeinde Lichtenberg äußert sehr starke Bedenken zur Änderung des B-Planes in der vorliegenden Form.

Die Zulässigkeit einer Müllverbrennung von 6t/h in der bisher genehmigten Planung stellte bereits eine von der Gemeinde akzeptierte Höchstgrenze dar, da hier von einer Verwertung der am Ort anfallenden Abfälle ausgegangen wurde.

Die vorliegende Planung geht von 34 t/h Durchsatz aus. Die Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung in unserem dicht besiedelten Gebiet und auf die Umwelt sind vor allem in den Hauptwindrichtungen, auch bei Einhaltung der Grenzwerte nicht abzuschätzen. Eine erhöhte Schadstoffkonzentration im Korridor der Hauptwindrichtung ist zu erwarten.

Die Gemeinde befürchtet auch, dass durch die Daueremission von Schadstoffen eine die Grenzwerte überschreitende Ablagerung von Schadstoffen in den in der Hauptwindrichtung liegenden Böden kommt.

Uns sind keine zur Entkräftung dieser Bedenken beitragenden Langzeitstudien bekannt. Der Standort für ein EBS-HKW ruft in dieser Größenordnung bei Bewertung folgender Kriterien erhebliche Bedenken in der Gemeinde Lichtenberg hervor:

unkalkulierbare Gesundheitsrisiken durch Konzentration der Schadstoffe in den Hauptwindrichtungen, unbekannte und unkontrollierbare Zusammensetzung der aufbereiteten Haus- und Gewerbeabfälle, überdimensionierte Bauwerke an der Grenze zum Landschaftsschutzgebiet, Zerstörung des immer noch ländlich geprägten Landschaftsbildes, Erhöhung des Verkehrsaufkommens, Ansteigen der Hochwassergefahr (Kleine Röder, Flachstau Kleindittmannsdorf) durch Versiegelung.

In Anbetracht der erwähnten offenen Fragen befürchten wir erhebliche Auswirkungen auf Lebensqualität und Landschaftsbild.

Weiterhin widersprechen wir der Aufhebung aller bisherigen Festsetzungen über die Einschränkungen im Industriegebiet. Diese Aufhebung lässt prinzipiell alle Gewerbebetriebe zu! Dies kann nicht im Interesse der hier betroffenen Bevölkerung sein.

Die Gemeinde Lichtenberg kann der geplanten B-Plan-Änderung auf Grund der zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht zustimmen.“