Bedenken der Gemeinde
Lichtenberg
In ihrer Stellungnahme vom 02.08.2006 hat die Gemeinde Lichtenberg wie
folgt zum geplanten Bauvorhaben Stellung genommen:
„Der Verzicht auf den Einsatz teurer fossiler Brennstoffe und die
Verwendung von EBS zur Energiegewinnung ist prinzipiell zu begrüßen.
Die Gemeinde Lichtenberg äußert sehr starke Bedenken zur Änderung des
B-Planes in der vorliegenden Form.
Die Zulässigkeit einer Müllverbrennung von 6t/h in der bisher
genehmigten Planung stellte bereits eine von der Gemeinde akzeptierte
Höchstgrenze dar, da hier von einer Verwertung der am Ort anfallenden Abfälle
ausgegangen wurde.
Die vorliegende Planung geht von 34 t/h Durchsatz aus. Die Auswirkungen
auf die Gesundheit der Bevölkerung in unserem dicht besiedelten Gebiet und auf
die Umwelt sind vor allem in den Hauptwindrichtungen, auch bei Einhaltung der
Grenzwerte nicht abzuschätzen. Eine erhöhte Schadstoffkonzentration im Korridor
der Hauptwindrichtung ist zu erwarten.
Die Gemeinde befürchtet auch, dass durch die Daueremission von
Schadstoffen eine die Grenzwerte überschreitende Ablagerung von Schadstoffen in
den in der Hauptwindrichtung liegenden Böden kommt.
Uns sind keine zur Entkräftung dieser Bedenken beitragenden
Langzeitstudien bekannt. Der Standort für ein EBS-HKW ruft in dieser
Größenordnung bei Bewertung folgender Kriterien erhebliche Bedenken in der
Gemeinde Lichtenberg hervor:
unkalkulierbare Gesundheitsrisiken durch Konzentration der Schadstoffe
in den Hauptwindrichtungen, unbekannte und unkontrollierbare Zusammensetzung
der aufbereiteten Haus- und Gewerbeabfälle, überdimensionierte Bauwerke an der
Grenze zum Landschaftsschutzgebiet, Zerstörung des immer noch ländlich
geprägten Landschaftsbildes, Erhöhung des Verkehrsaufkommens, Ansteigen der
Hochwassergefahr (Kleine Röder, Flachstau Kleindittmannsdorf)
durch Versiegelung.
In Anbetracht der erwähnten offenen Fragen befürchten wir erhebliche
Auswirkungen auf Lebensqualität und Landschaftsbild.
Weiterhin widersprechen wir der Aufhebung aller bisherigen Festsetzungen
über die Einschränkungen im Industriegebiet. Diese Aufhebung lässt prinzipiell
alle Gewerbebetriebe zu! Dies kann nicht im Interesse der hier betroffenen
Bevölkerung sein.
Die Gemeinde Lichtenberg kann der geplanten B-Plan-Änderung
auf Grund der zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht zustimmen.“