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20.05.2009

Veröffentlicht von Administrator (admin) am May 20 2009
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Das Landratsamt hat die Beschwerde der Wählergemeinschaft aus Offener Bürgerliste Wachau und IG Gesunde Zukunft zurückgewiesen. Das erklärte Steffen Jakob, Sprecher der Offenen Bürgerliste. Demnach sieht das Landratsamt keinen Fehler im Handeln des Gemeindewahlausschusses. Dieser hatte bei einer Nachnominierung keine Kandidaten der Wählergemeinschaft für den Leppersdorfer Ortschaftsrat mehr zugelassen. Grund dafür war, dass bereits genügend Kandidaten für dieses Gremium existierten.

Verfahrensfehler schuld

Auslöser für die jetzige Situation war ein Verfahrensfehler. Bei einer ersten Nominierungsveranstaltung hatten alle Mitglieder der Wählergemeinschaft Kandidaten für Ortschaftsräte gewählt. Das ist jedoch laut Wahlgesetz nur Bürgern aus dem jeweiligen Ort erlaubt. Das Sächsische Innenministerium hatte die Wählergemeinschaft zu spät auf diese Regelung hingewiesen. Danach war eine neue Nominierung notwendig. Kandidaten für den Leppersdorfer Rat konnten da aber nicht mehr bestimmt werden. Dagegen war beim Landratsamt Beschwerde eingelegt worden. (jam)

(Quelle: SZ-Online)

Zuletzt geändert am: Jun 14 2010 um 21:52:48

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