Hinweis: Diese Seite wurde in Vorbereitung des Bürgerentscheides in der Gemeinde Wachau vom 10.12.2006 erstellt und zeigt die allgemein übliche Vorgehensweise im Zusammenhang mit Bürgerentscheiden. Würde sich der Gemeinderat Wachau (hauptsächlich die CDU-Gemeinderäte) der eindeutigen Willensbildung seiner Bürger mit dem klaren Votum gegen die Verbrennungsanlage moralisch verpflichtet fühlen, dann wären die aktuellen Diskussionen über das EBS-Heizkraftwerk gegenstandslos.
Wie kann die Müllverbrennungsanlage in Leppersdorf (im Rahmen eines Bürgerentscheides) verhindert werden?
Im Rahmen eines Bürgerentscheides können alle Wahlberechtigten der Gemeinde Wachau (einschließlich deren Ortsteile) den Bau des Ersatzbrennstoff-Heizkraftwerkes verhindern, wenn sie gegen die Änderung des Bebauungsplanes im Gewerbegebiet Leppersdorf stimmen! Dann fehlen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung dieser Müllverbrennungsanlage!
Auf welcher Grundlage
erfolgt ein Bürgerentscheid?
Mit einem Bürgerentscheid können Bürger in Gemeinden über
Fragen des eigenen Wirkungskreises abstimmen.
Ein Bürgerentscheid ist
möglich, wenn ein Bürgerbegehren Erfolg hat oder der Gemeinderat mit
einer Mehrheit von zwei Dritteln die Durchführung des
Bürgerentscheides beschließt (§ 24 Abs. 1 der
Sächsischen Gemeindeordnung).
Ein ordnungsgemäß durchgeführter Bürgerentscheid steht einem
Beschluss des Gemeinderates gleich! Er kann innerhalb einer Frist
von 3 Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert
werden.
Bei einem Bürgerentscheid ist die o.g. Frage entschieden, wenn sie
von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern
diese Mehrheit 25% der Stimmberechtigten beträgt. Ist diese
erforderliche Mehrheit beispielsweise mangels ausreichender
Beteiligung der Wahlberechtigten am Bürgerentscheid nicht erreicht
worden, kann der Gemeinderat entscheiden.
Bürgerentscheid und Bürgerbegehren (vgl. §25 SächsGemO)
sind somit wichtige direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten
für Bürgerinnen und Bürger. Es ist daher äußerst wichtig,
dass Sie am Bürgerentscheid teilnehmen und Ihre Stimme abgeben!
In kommunalen Sachfragen kann der Bürgerwille nach erfolgreichem
Bürgerentscheid rechtsverbindlich durchgesetzt werden!