Bürgerentscheid | B-Plan

Bürgerentscheid

Hinweis: Diese Seite wurde in Vorbereitung des Bürgerentscheides in der Gemeinde Wachau vom 10.12.2006 erstellt und zeigt die allgemein übliche Vorgehensweise im Zusammenhang mit Bürgerentscheiden. Würde sich der Gemeinderat Wachau (hauptsächlich die CDU-Gemeinderäte) der eindeutigen Willensbildung seiner Bürger mit dem klaren Votum gegen die Verbrennungsanlage moralisch verpflichtet fühlen, dann wären die aktuellen Diskussionen über das EBS-Heizkraftwerk gegenstandslos.


Wie kann die Müllverbrennungsanlage in Leppersdorf (im Rahmen eines Bürgerentscheides) verhindert werden?
Im Rahmen eines Bürgerentscheides können alle Wahlberechtigten der Gemeinde Wachau (einschließlich deren Ortsteile) den Bau des Ersatzbrennstoff-Heizkraftwerkes verhindern, wenn sie gegen die Änderung des Bebauungsplanes im Gewerbegebiet Leppersdorf stimmen! Dann fehlen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung dieser Müllverbrennungsanlage!

Auf welcher Grundlage erfolgt ein Bürgerentscheid?
Mit einem Bürgerentscheid können Bürger in Gemeinden über Fragen des eigenen Wirkungskreises abstimmen.

Ein Bürgerentscheid ist möglich, wenn ein Bürgerbegehren Erfolg hat oder der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln die Durchführung des Bürgerentscheides beschließt (§ 24 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung).
Ein ordnungsgemäß durchgeführter Bürgerentscheid steht einem Beschluss des Gemeinderates gleich! Er kann innerhalb einer Frist von 3 Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.
Bei einem Bürgerentscheid ist die o.g. Frage entschieden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit 25% der Stimmberechtigten beträgt. Ist diese erforderliche Mehrheit beispielsweise mangels ausreichender Beteiligung der Wahlberechtigten am Bürgerentscheid nicht erreicht worden, kann der Gemeinderat entscheiden.

Bürgerentscheid und Bürgerbegehren (vgl. §25 SächsGemO) sind somit wichtige direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger. Es ist daher äußerst wichtig, dass Sie am Bürgerentscheid teilnehmen und Ihre Stimme abgeben! In kommunalen Sachfragen kann der Bürgerwille nach erfolgreichem Bürgerentscheid rechtsverbindlich durchgesetzt werden!

 

B-Plan

Warum ist eine Bebauungsplanänderung zwingende Voraussetzung für die Errichtung des geplanten Ersatzbrennstoff-Heizkraftwerkes (EBS-HKW) ?
Nach den derzeit gültigen Festsetzungen im
Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Leppersdorf darf keine Müllverbrennungsanlage mit einem Durchsatz von > 6t/h errichtet werden. Gleichzeitig dürfen Gebäudehöhen von > 25m nicht überschritten werden. Da das geplante EBS-HKW aber einen Durchsatz von bis zu 41 t/h erreicht und Gebäudehöhen bis 48m (Schornsteinhöhe bis zu 70m) geplant sind, darf die Anlage nur errichtet werden, wenn diese Beschränkungen aufgehoben bzw. geändert werden.

Diese bisherigen Beschränkungen des Bebauungsplanes entsprechen auch dem ursprünglichen Willen des Gemeinderates der ehemals eigenständigen Gemeinde Leppersdorf aus dem Jahre 1992, da bereits zum damaligen Zeitpunkt im Interesse der Bürger der Bau einer Müllverbrennungsanlage in den jetzt geplanten Dimensionen ausgeschlossen werden sollte. Dies haben die ehemaligen Mitglieder des Gemeinderates Leppersdorf in einer aktuellen Stellungnahme nochmals bekräftigt.

Festsetzungen im derzeit gültigen B-Plan:

  • Kapazität nicht größer als 6 t/h
  • Gebäudehöhe nicht größer 25m

geänderte Festsetzungen im neuen B-Plan:

  • neue Kapazität bis zu 41 t/h !
  • neue Gebäudehöhe bis zu 48m
  • Schornsteinhöhe soll bis ca. 70m betragen!

Nur wenn o.g. Festsetzungen geändert werden, kann das Ersatzbrennstoff - Heizkraftwerk errichtet werden. Eine Ablehnung der Änderung des Bebauungsplanes verhindert deshalb die Errichtung einer der größten Müllverbrennungsanlagen Deutschlands in unserer Region!

Stimmen Sie deshalb mit NEIN !
 

Leppersdorf und Nachbarorte einig gegen Müllverbrennung

Mit Ende der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes "Ersatzbrennstoffheizkraftwerk der Sachsenmilch Anlagen Holding AG Leppersdorf"  liegen  1624 Stellungnahmen bzw. Einsprüche von Bürgern aus der Gemeinde Wachau und den Nachbarorten gegen das geplante Bauvorhaben vor ! siehe auch Sächsische Zeitung Ausgabe Rödertal vom 08.08.2006

Die Ortschaftsräte von Leppersdorf haben am 28.08.2006 einstimmig einen
Beschlussvorschlag verabschiedet, einer Änderung des B-Planes im Gewerbegebiet Leppersdorf vorerst nicht zuzustimmen.
In einem
Schreiben vom 29.08.2006 haben sich die ehemaligen Gemeinderäte der Jahre 1990 bis 1994 der damals selbständigen Gemeinde Leppersdorf gleichfalls an die Mitglieder des Gemeinderates Wachau mit der dringenden Bitte gewandt, der Änderung des B-Planes nicht zuzustimmen, sondern die Entscheidungskriterien, welche seinerzeit zum Beschluss des derzeit gültigen Bebauungsplanes geführt haben, auch heute noch gelten zu lassen.

Auch unsere Nachbargemeinden sind von der geplanten Müllverbrennungsanlage in Leppersdorf unmittelbar betroffen.

Das haben die Städte und Gemeinden

- Großröhrsdorf

- Kleinröhrsdorf 

- Lichtenberg 

- Radeberg  

 in Ihren Stellungnahmen klargestellt, welche auch in der Presse veröffentlicht wurden.